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Aufnahmevoraussetzungen - Gestaltung Drucken E-Mail

Für die Aufnahme in die Fachschule, Bildungsgang Keramikgestaltung ist neben dem erfolgreichen Hauptschulabschluß eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufspraxis erforderlich. Soweit die Ausbildungsordnung eine Ausbildung in Stufen festlegt, muß die letzte Stufe des Ausbildungsberufes abgeschlossen sein.
Die Berufsausbildung in einem der einschlägigen Berufe kann in einer Werkstatt, in einem Atelier, in einem Industriebetrieb oder auch schulisch an einer der bestehenden Berufsfachschulen (z.B. Landshut) absolviert sein.

Die Vorrausetzungen im Detail:

  • mit keramischer Ausbildung

- Gesellenbrief
- Berufsschulabschluss
- Bestehen der Eignungsprüfung

  •  mit nichtkeramischer Ausbildung

- Gesellenbrief
- Berufsschulabschluss
- Nachweis von einem Jahr Praxis in der Keramik
- Bestehen der Eignungsprüfung

  • ohne Ausbildung

- Hauptschulabschluss
- Nachweis von fünf Jahren Praxis in der Keramikbranche oder sechs Jahren  Praxis in einer anderen Branche
- Bestehen der Eignungsprüfung

Vor der Aufnahme haben alle Bewerber ihre kreative Fähigkeit und ihr handwerkliches Geschick in einer Eignungsprüfung nachzuweisen. Diese besteht aus je einer Aufgabe aus den Bereichen: Freihandzeichnen, Farb- und Flächengestaltung, plastisches Gestalten und Formgebung. Die Bearbeitungzeit kann bis zu 16 Zeitstunden betragen. Der Prüfungstermin wird vom Leiter der Fachschule im Frühjahr jeden Jahres festgelegt.

Über die Schulaufnahme entscheidet der Schulleiter.

Sollten Sie Ihre Qualifikation nicht einschätzen können, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit Herrn Thomas, Telefon: 02624 9407-12 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
um Ihre Voraussetzungen zum Schulbesuch zu klären.