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Änderung in der Gestalterausbildung (Teilzeitform) |
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War bis Schuleintrittsjahr 2006/07 die Unterrichtsbeteiligung für Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler so geregelt, dass lediglich zwei Module je Schuljahr erfolgreich abgeschlossen werden mußten, so hat sich das nun geändert. Die Fachschülerinnen und Fachschüler, welche ihre Ausbildung mit dem Schuljahr 2007/08 oder später beginnen werden oder bereits begonnen haben wird nicht mehr die Anzahl der Module je Schuljahr festgeschrieben - vielmehr wird die Gesamtzeit zum Besuch aller Module auf fünf Schuljahre beschränkt. Die neue Regelung betrifft jedoch nicht diejenigen, welche bereits vor Beginn des Schuljahres 2007/08 mit ihrer Teilzeitausbildung begonnen haben - hier greift die alte Regelung (2 Module je Schuljahr).
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