Aufnahmevoraussetzungen

Ihre Aufnahmevoraussetzungen

Unsere Schule bietet folgende Zugangsmöglichkeiten: Entweder Sie haben eine keramische Ausbildung und ein Jahr Berufspraxis oder Sie haben eine nicht-keramische Ausbildung und zwei Jahre Berufspraxis oder Sie haben ohne Ausbildung sechs Jahre Berufspraxis, hiervon drei in der Keramik. Bei der Teilzeitausbildung muss die Berufspraxis erst zum Ende der Ausbildung nachgewiesen werden; Arbeitszeiten zwischen den Lernmodulen werden somit angerechnet.

Sie können sich ganzjährig bei uns bewerben, eine Aufnahmeprüfung ist nicht erforderlich. Bewerbungsschluss ist der 1. März eines jeden Jahres für die nach den Sommerferien beginnende Ausbildung.

Je nach persönlicher Situation kommt eine Ausbildungsunterstützung im Rahmen des „Meister-BAföG“ (Unterhaltsförderung bei Vollzeitmaßnahmen im AFBG) in Frage.

Zudem besteht auch die Möglichkeit einzelne, ausgewählte Lernmodule als berufliche Weiterbildung zu belegen.


Wie sieht Ihr Ausbildungsort aus?

Höhr-Grenzhausen im Westerwald ist der umfassendste und bekannteste Bildungs- und Forschungsstandort für Keramik in Deutschland. Die Staatliche Fachschule Keramik in Höhr-Grenzhausen ist eine Bildungseinrichtung mit langjähriger Tradition. Seit 1897 sorgt sie für eine solide und renommierte Ausbildung von Keramikern und bedient hiermit den Fachkräftebedarf weit über die Grenzen des Westerwaldes hinaus. Das Leben und Lernen an unserer Schule ist gekennzeichnet durch oftmals kleine Lerngruppen und eine damit verbundene sehr persönliche und intensive Betreuung durch alle Mitarbeiter unserer Fachschule. Dies ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Mitgestaltung am schulischen Geschehen. Auch außerhalb der Unterrichte legen wir Wert auf ein herzliches Miteinander.

Die Lehrenden der Fachschule können allesamt eine mehrjährige industrielle und betriebliche Berufspraxis in der Keramik vorweisen. In der Region finden sich zahlreiche und vielfältige Unternehmen, die im Rahmen von Exkursionen besichtigt werden können und darüber hinaus oft für Projektarbeiten zur Verfügung stehen. Innerhalb ihrer Ausbildung ist auch eine einwöchige schulische Exkursion vorgesehen. All dies ermöglicht Ihnen von Anfang an, ein professionelles berufliches Netzwerk zu knüpfen.

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Erfülle ich die Aufnahmevorraussetzungen für die Weiterbildung Keramiktechnik?

§ 6 Aufnahmevoraussetzungen

(1) Die Aufnahme in die Fachschule setzt den Abschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, den Abschluss der Berufsschule voraus. Bei Bildungsgängen in Teilzeitunterricht kann die entsprechende berufliche Tätigkeit während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden. Sie kann auch in Form eines einschlägigen Praktikums abgeleistet werden. In den Fällen der Sätze 2 und 3 ist der Nachweis mit der Meldung zur Abschlussprüfung vorzulegen.

(2) Bewerberinnen oder Bewerber, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen, können in die Fachschule aufgenommen werden, sofern sie den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand sowie eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nachweisen. Auf die einschlägige berufliche Tätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Die oberste Schulbehörde kann für einen Fachbereich nach § 2 Abs. 1 zusätzlich weitere Abweichungen von den Aufnahmevoraussetzungen nach Absatz 1 zulassen, wenn Bewerberinnen und Bewerber in einem Berufsfeld bereits aufgrund einer ausreichenden einschlägigen beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit nachweisen können, dass sie über die notwendige Praxiserfahrung verfügen, um die berufliche Weiterbildung an der Fachschule erfolgreich absolvieren zu können.

Quelle: Fachschulverordnung Agrarwirtschaft, Gestaltung, Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft
Vom 30. Oktober 2024*) Zum 21.04.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe